dieses muss alle 3 Jahre überprüft und aktualisiert werden. So wird sichergestellt dass alle aktuellen Normen vorhanden sind.
Pflicht: Gestützt auf das Elektrizitätsgesetz (EleG) und das Bundesgesetz über Unfallversicherung (UVG) ist jeder Betreiber einer Starkstromanlage gemäss der Starkstrom Verordnung (StV) Art.12 oder jeder Betreiber einer Niederspannungs-Installation (NIV) zu gewerblichen Zwecken mit mehr als 10 Mitarbeitern nach EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtet, für seine elektrischen Anlagen ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Ziel des Sicherheitskonzeptes ist der sichere Umgang mit elektrischen Anlagen sowie die Vermeidung von Personen- oder Sachschäden.
Pflicht zur Kontrolle und Instandhaltung
Die Betriebsinhaber müssen ihre Starkstromanlagen dauernd instand halten und periodisch reinigen und kontrollieren oder diese Arbeiten durch Dritte ausführen lassen.
Im Besonderen ist zu kontrollieren, ob:
Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte
Für diese Norm ist das technische Komitee TK 64 <<Elektrische Installationen und Schutz gegen elektrischen Schlag>> des Schweizerischen Elektrotechnischen Komitees CES zuständig.
Herausgeber / Vertrieb Electrosuisse, Luppmenstrasse 1 CH-8320 Fehraltorf ©
Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Ziel der SNG 482638 ist es, potenzielle Gefahren von elektrischen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu minimieren. Sie gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodenzeiten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.